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„Neue
Wege gehen
Chancen
erkennen
Zukunft
sichern“
(Auszug
aus einem Fleesensee-Prospekt)
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Hier die erste Reaktion der Geschäftsleitung auf unser Schreiben
...wir hoffen, dass sie bei dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung genauso schnell sind!
Fleesensee
GmbH & Co. Entwicklungs KG
Der
Fleesensee
Quelle:
www.seen.de
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Die
"Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG" wurde zunächst
als "Schloß Blücher GmbH & Co.
Entwicklungs KG" gegründet. Sie hat mehrere
Tochtergesellschaften, die einzelne Touristik-Objekte wie z. B. das
Hotel "Schloß Blücher" betreiben und betrieben.
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Bei
der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG handelt es sich um einen
geschlossenen Immobilienfonds, an dem sich Anleger als Kommanditisten
direkt oder indirekt über eine Treuhandkommanditistin, beteiligt
haben. Die Mindesteinlage betrug 30.000 DM. Das Gesamtvolumen betrug
ca. 395.426.000 DM, das Kapital der Anleger ca. 179.000.000 DM. Die
Beteiligungen wurden im Zeitraum 1999/2000 durch die Strukturvertiebe
AWD (Hannover) und Hohenlohe - Banghard (Stuttgart) auf Basis eines
Emissionsprospekts der "Fleesensee Verwaltungs GmbH" vertrieben. Die
Beteiligungsdauer sollte 10 Jahre betragen.
Die Rechte der Anleger auf Schadenersatz, Rückabwicklung etc. verjähren ausnahmslos zum 31.12.2011. Wenn bis dahin nichts unternommen wurde gibt es für Anleger keine Chance mehr an ihr Geld zu gelangen.
Die
Aktionsgemeinschaft hat eine kostengünstige Möglichkeit
gefunden, die Verjährung um mindestens 6-9 Monate zu hemmen. In
dieser gewonnenen Zeit werden die weiteren Schritte vorbereitet und
eingeleitet.
Alleine
aufgrund der Vielzahl der Betroffenen und der Komplexität der
Angelegenheit wird eine sofortige Einleitung von Maßnahmen nicht
mit der benötigten Qualität erfolgen können. Daher ist
der Schritt der Verjährungshemmung unumgänglich. Anleger
sollten sich anhören welche Kosten auf sie zukommen und dann
schnellstmöglich eine Entscheidung treffen!
Die
verantwortliche Geschäftsleitung der Gesellschaft hat von dem
eingenommenen Geld der Anleger - damals knapp 180 Mio. DM - sofort
einen erheblichen Teil - fast 62,5 Mio. DM, also knapp 35% (!) -
für "weiche Kosten" entnommen. Die Liquidität der
Gesellschaft war somit von Anfang an eingeschränkt. Die
Umsätze der Fondsgesellschaft sind weit hinter den Erwartungen
zurück geblieben.
Aktuell
ist von Ihrem eingezahlten Geld wahrscheinlich garnichts mehr
übrig. Und schlimmer noch: Sie haben Ausschüttungen aus der
Substanz erhalten. Das bedeutet, die Ausschüttungen die Sie
erhalten haben waren nicht aus dem operativen Geschäft
erwirtschaftet, sonder wurden Ihnen von Ihrem eigens einbezahlten Geld
überwiesen.
Sie
haben sich jedoch dazu verpflichtet, den Betrag, in dessen Höhe
Sie den Fonds gezeichnet haben, zu erbringen. Im Falle einer Insolvenz
werden diese Beträge aller Wahrscheinlichkeit nach vom
Insolvenzverwalter zurückgefordert.
Zusammengefasst
bleibt zu sagen, dass die Gesellschaft nicht mehr über liquide
Mittel verfügt, die Bankverbindlichkeiten ehemals 106 Millionen DM
und nun 60 Millionen EUR betragen und die Besucherzahlen bei weitem
nicht den Kapitalbedarf decken - im Gegenteil, diese sind sogar
Rückläufig. Wie wahrscheinlich eine Insolvenz nun ist darf
sich jeder gerne selbst ausmalen.
lesen Sie mehr...
Der BGH hat mit heute auf seiner Homepage veröffentlichen Urteilen
vom 11.10.2011 (Az. II ZR 242/09 und 248/09) entschieden, dass ein -
hier bereits in Liquidation befindlicher - geschlossener Fonds aus
abgetretenem Recht der Treuhänderin grundsätzlich seine
Anleger auf Zahlung von Fehlbeträgen verklagen kann.
Dort
ging es um einen oHG- Fonds, bei KG- Fonds werden die
Begrenzungen auf die Ausschüttungen gem. § 172 Abs 4. HGB
gelten.
Die Urteile bestätigen aber unsere Sorgen insbesondere beim Fleesensee- , aber auch bei allen anderen geschl. Fonds.
Wer
seine Ansprüche nicht bis zum 31.12.2011 geltend macht, sofern es
um Abschlüsse vor 2002 geht, steht hier in einem extremen Risiko.
(Mitteilung von RA Markolf Schmidt)
Ziel
dieser Homepage ist es, Anleger, die sich über die
Beteiligungstreuhänderin oder als Direktkommanditisten mit
ihren Einlagen an der Gesellschaft beteiligt haben, in einer
Aktionsgemeinschaft zu bündeln und Wege zu erarbeiten, um die
womöglich zu erwar-tenden Schäden abzuwenden oder
wenigstens möglichst gering zu halten. Demnächst
finden Sie hier einen Link, der Sie zu unserem
passwortgeschützten
Mitgliederbereich führt.
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So sieht ein
Schreiben der
Fleesensee-Geschäftsführung an die Anleger aus, die ihre
Beteiligung bereits
gekündig haben und auf das Auseinandersetzungsguthaben warten. |
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So sieht ein Beispiel zur
Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens aus. |
Wichtiger
Hinweis:
Diese Seite wird nicht von der Fleesensee-Gruppe
betrieben.
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