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Aufnahmeunterlagen Fleesensee Aufnahmeunterlagen der Aktionsgemeinschaft Fleesensee-Anleger
Stellungnahme RA Schmidt Fleesensee Stellungnahme von Rechtsanwalt Markolf Schmidt zur Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG.
Unterlassung Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG Unterlassungsbegehren der Rechtsanwälte und Notare Raue LLP (rechtliche Vertreter der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG)
Reaktion Seimetz & Kollegen auf Schreiben der RAUE LLP vom 22. Dezember 2011 Reaktion Seimetz & Kollegen auf das Schreiben von Raue LLP vom 22. Dezember 2011
Stellungnahme Kanzlei Mattil & Kollegen Stellungnahme der Kanzlei Mattil & Kollegen zur Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG - Rechtsanwalt Peter Mattil
Stellungnahme Kanzlei Mattil & Kollegen Stellungnahme der Kanzlei Mattil & Kollegen zur Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG - Rechtsanwalt Ralph Veil
Textvorschlag Einrede der Verjährung Textvorschlag wie Ihre Aufforderung zur Einrede der Verjährung aussehen könnte
Schreiben der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG vom 16. Dezember 2011 an die Fleesensee-Anleger Schreiben der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG vom 16. Dezember 2011 an die Fleesensee-Anleger
Stellungnahme von Rechtsanwalt Markolf Schmidt auf das Schreiben der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG vom 16. Dezember 2011 Stellungnahme von Rechtsanwalt Markolf Schmidt auf das Schreiben der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG vom 16. Dezember 2011
Reaktion auf die Forderung nach Verzicht auf die Einrede der Verjaehrung von der Fleesensee Verwaltungs GmbH Reaktion auf die Forderung nach Verzicht auf die Einrede der Verjaehrung von der Fleesensee Verwaltungs GmbH
  • Laut Auskunft unserer Anwälte verjähren am Ende des Jahres 2011 alle Ansprüche aus Kapitalanlagen, die vor 2002 gezeichnet worden sind.
  • Laut Auskunft unserer Anwälte ist das Güteverfahren verjährungshemmend, sodass man weitere Zeit hat um Vorbereitungen zu weiterem Vorgehen treffen zu können.

Vielen Anlegern ist die Tatsache nicht bewusst, dass die Firmen Robinson Club Fleesensee, Radisson SAS Resort Schloss Fleesensee und andere keine Pachtverträge, sondern Managementverträge haben, somit liegt das gesamte Risiko einzig bei den Eigentümern und über die Beteiligung an der Gesellschaft / dem Fonds letztlich bei den Anlegern.

Im Klartext heißt das:

Wenn es gut läuft wird Miete gezahlt, wenn nicht, entfallen die Mietzahlungen.

Die 10-jährigen Beteiligungen der Anleger laufen Ende des Jahres 2009 ab. Anleger müssen beachten, dass sie ihre Kündigungen gemäß ihren Beteiligungsverträgen bereits spätestens zum 31.12.2008 erklärt haben müssen.

Angesichts der derzeitigen finanziellen Lage der Fondsgesellschaft könnte die Liquidität des Fonds Ende 2009 aber bei weitem nicht ausreichen, um die Anleger auszuzahlen.
Bereits die "Gegenüberstellung des Gesamtumsatzes 2003-2006", die als Anlage zum Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2007 erstellt wurde, weist in diesem Zeitraum Umsatzrückgänge von nahezu 750.000 Euro aus.

TOP 1 der Tagesordnung der genannten Versammlung war die Beschlussfassung über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur "Verbesserung der Kapitalstruktur".
Die Tatsache, dass die Geschäftsführung diese Maßnahme offensichtlich für notwendig erachtete und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben wollte, wirkt alarmierend.

In der Aussprache auf der Versammlung vom 25.06.2007 zu den TOP 2 und 3 wird explizit vor dem Hintergrund der möglichen "Kündigungswelle im Jahr 2010" von der Notwendigkeit gesprochen, "innovative Lösungen zu finden, sonst seien alle Beteiligungen gefährdet".

Sollte es in der Tat eine Kündigungswelle geben und die Gesellschaft dann nicht in der Lage sein, die Anleger auszuzahlen, müsste sie womöglich in die Insolvenz gehen.
Aufgrund handelsrechtlicher Besonderheiten bei KG-Beteiligungen, um die es sich hier handelt, könnten die Anleger u. U. sogar dazu herangezogen werden, Unterdeckungen der Gesellschaft auszugleichen.
Überdies stellt sich die Frage, ob die Anleger über solche und andere Risiken der KG-Beteiligungen an der Fondsgesellschaft durch ihre Vermittler und den Emissionsprospekt zureichend aufgeklärt wurden.

Juristen vertreten die Auffassung, dass der Prospekt krasse Fehler aufweist. Aus der etwaig fehlenden Plausibilität ließen sich womöglich auch Ansprüche gegen den Vertrieb herleiten, die nicht durch handelsrechtliche Besonderheiten beschränkt wären.

Die Ausschüttungen werden stets als "Liquiditätsentnahmen" bezeichnet und unterliegen unter gewissen Voraussetzungen der Rückzahlung an die Gesellschaft / den Fonds.