| Downloads |
 |
Aufnahmeunterlagen
der Aktionsgemeinschaft
Fleesensee-Anleger |
 |
Stellungnahme
von Rechtsanwalt Markolf
Schmidt zur Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG. |
 |
Unterlassungsbegehren
der Rechtsanwälte
und Notare Raue LLP (rechtliche Vertreter der Fleesensee
GmbH & Co. Entwicklungs KG) |
 |
Reaktion Seimetz & Kollegen auf das Schreiben von Raue LLP vom 22. Dezember 2011 |
 |
Stellungnahme
der Kanzlei Mattil & Kollegen zur Fleesensee GmbH & Co.
Entwicklungs KG - Rechtsanwalt Peter Mattil |
 |
Stellungnahme
der Kanzlei Mattil & Kollegen zur Fleesensee GmbH & Co.
Entwicklungs KG - Rechtsanwalt Ralph Veil |
 |
Textvorschlag
wie Ihre Aufforderung zur Einrede der Verjährung aussehen
könnte |
 |
Schreiben
der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG vom 16. Dezember 2011
an die Fleesensee-Anleger |
 |
Stellungnahme
von Rechtsanwalt Markolf Schmidt auf das Schreiben der Fleesensee GmbH
& Co. Entwicklungs KG vom 16. Dezember 2011 |
 |
Reaktion
auf die Forderung nach Verzicht auf die Einrede der Verjaehrung von der
Fleesensee Verwaltungs GmbH |
- Laut Auskunft unserer
Anwälte
verjähren am Ende des Jahres 2011 alle Ansprüche aus
Kapitalanlagen, die vor 2002 gezeichnet worden sind.
- Laut Auskunft unserer
Anwälte ist das
Güteverfahren verjährungshemmend, sodass man weitere
Zeit hat
um Vorbereitungen zu weiterem Vorgehen treffen zu können.
Vielen
Anlegern ist die Tatsache nicht bewusst, dass die Firmen
Robinson Club Fleesensee, Radisson SAS Resort Schloss Fleesensee und
andere keine Pachtverträge, sondern
Managementverträge haben, somit liegt das gesamte Risiko
einzig bei den Eigentümern und über die Beteiligung
an der Gesellschaft / dem Fonds letztlich bei den Anlegern.
Im
Klartext heißt das:
Wenn
es gut läuft wird Miete gezahlt, wenn nicht, entfallen die
Mietzahlungen.
Die
10-jährigen Beteiligungen der Anleger laufen Ende des Jahres
2009 ab. Anleger müssen beachten, dass sie ihre
Kündigungen gemäß ihren
Beteiligungsverträgen bereits spätestens zum
31.12.2008 erklärt haben müssen.
Angesichts
der derzeitigen finanziellen Lage der Fondsgesellschaft könnte
die Liquidität des Fonds Ende 2009 aber bei weitem nicht
ausreichen, um die Anleger auszuzahlen.
Bereits
die "Gegenüberstellung des Gesamtumsatzes 2003-2006", die als
Anlage zum Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2007
erstellt wurde, weist in diesem Zeitraum
Umsatzrückgänge von nahezu 750.000 Euro aus.
TOP
1 der Tagesordnung der genannten Versammlung war die Beschlussfassung
über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur
"Verbesserung der Kapitalstruktur".
Die Tatsache, dass die Geschäftsführung diese
Maßnahme offensichtlich für notwendig erachtete und
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben wollte, wirkt alarmierend.
In
der Aussprache auf der Versammlung vom 25.06.2007 zu den TOP 2 und 3
wird explizit vor dem Hintergrund der möglichen
"Kündigungswelle im Jahr 2010" von der
Notwendigkeit gesprochen, "innovative Lösungen zu finden,
sonst seien alle Beteiligungen gefährdet".
Sollte
es in der Tat eine Kündigungswelle geben und die Gesellschaft
dann nicht in der Lage sein, die Anleger auszuzahlen, müsste
sie womöglich in die Insolvenz gehen.
Aufgrund
handelsrechtlicher Besonderheiten bei KG-Beteiligungen, um die es sich
hier handelt, könnten die Anleger u. U. sogar dazu
herangezogen werden, Unterdeckungen der Gesellschaft auszugleichen.
Überdies
stellt sich die Frage, ob die Anleger über solche und andere
Risiken der KG-Beteiligungen an der Fondsgesellschaft durch ihre
Vermittler und den Emissionsprospekt zureichend aufgeklärt
wurden.
Juristen
vertreten die Auffassung, dass der Prospekt krasse Fehler aufweist. Aus
der etwaig fehlenden Plausibilität ließen sich
womöglich auch Ansprüche gegen den Vertrieb
herleiten, die nicht durch handelsrechtliche Besonderheiten
beschränkt wären.
Die Ausschüttungen werden stets als
"Liquiditätsentnahmen" bezeichnet und unterliegen unter
gewissen Voraussetzungen der Rückzahlung an die Gesellschaft /
den Fonds.